Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) für die Vermietung der "Ferienwohnungen Rolf Niemann"
1 Vermieter
1.1. Die "Ferienwohnungen Rolf Niemann" sind Eigentum der Eheleute Gabriele Fleischauer-Niemann und Rolf Niemann.
1.2. Die Adressen der vermieteten Ferienwohnungen befinden sich jeweils auf der Buchungsbestätigung.
2 Buchung
2.1. Bei Buchung über ein online-Portal gelten mit der Buchung diese AGB als anerkannt.
2.2. Bei Buchungen über den Vermieter betätigt dieser dem Mieter/der Mieterin die Buchung in Form einer elektronisch, per Fax oder im Postversand zugeleiteten Buchungsbestätigung. Die Buchung der Ferienwohnung ist verbindlich, sobald die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Annahmeerklärung beim Vermieter eingegangen ist. Mit der Unterzeichnung der Annahmeerklärung erkennen der Mieter bzw. die Mieterin sowie seine Mitreisenden diese AGB verbindlich an.
2.3. Bei einer Buchung innerhalb von 21 Tagen vor Anreise kommt der Mietvertrag allein durch die Abgabe der Willenserklärung und mündlichen Einwilligung in die Mietbedingungen durch den Mieter bzw. die Mieterin, auch vor bzw. ohne schriftliche Buchungsbestätigung und Annahmeerklärung, verbindlich zustande.
2.4. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der Buchung und in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl genutzt werden.
3 Mietzahlung
3.1. Bei der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises fällig. Die Anzahlung muss 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf dem Mietkonto des Vermieters eingegangen sein, anderenfalls kann dieser vom Mietvertrag zurücktreten und die Wohnung anderweitig vergeben. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Antritt der Reise fällig, anderenfalls kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Wohnung anderweitig vermieten.
3.2. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis umgehend zu überweisen bzw. bei ausdrücklicher Genehmigung bei Anreise bar zu zahlen.
3.3. Wird die Miete nicht rechtzeitig gezahlt und tritt der Vermieter deshalb vom Mietvertrag zurück, trägt der Mieter bzw. die Mieterin die fälligen Mietausfallkosten bzw. Stornogebühren (s. § 10). Dabei werden dem Mieter bzw. der Mieterin die etwaig erzielten Mieteinnahmen angerechnet.
4 Nebenkosten
4.1. Die Kosten für Wasser, Strom und GEZ-Gebühr sind im Mietpreis enthalten.
4.2. Die Nutzung des Kfz-Platzes ist im Mietpreis enthalten.
4.3. Die Endreinigung wird gesondert ausgewiesen und ist im Gesamtreisepreis enthalten.
4.4. Bettwäsche und Handtücher werden als "Servicegebühr" pro Person berechnet, im Vertrag ausgewiesen und sind bei Anreise vor Ort bar zu zahlen, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vermerkt ist. Bei Verzicht auf diese Serviceleistung sind Bettwäsche und Handtücher mitzubringen.
4.5. Die Nutzung der Waschmaschine ist nach Gebührenliste (vor Ort ausliegend) gesondert zu bezahlen.
5 Schlüsselübergabe
5.1. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel durch die betreuende Person vor Ort. Anderenfalls ist am Objekt ein Schlüsselkasten mit Codierung angebracht, der durch eine Code-Nr. zu öffnen ist, die rechtzeitig mitgeteilt wird.
5.2. Bei Abreise sind die Schlüssel in der Wohnung zu hinterlassen.
6 An- und Abreise
6.1. Die gemietete Wohnung steht am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung. Die Anreise sollte bis 20 Uhr erfolgt sein; Abweichungen von dieser Regel bedürfen der speziellen Absprache mit dem Vermieter und den Betreuern vor Ort.
6.2. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10 Uhr für die Endreinigung zu räumen.
6.3. Die Wohnung ist besenrein zu übergeben. Die Geschirrreinigung ist nicht in der gebuchten Endreinigung enthalten und ist vom Mieter bzw. der Mieterin vollständig durchzuführen.
6.4. Bei grober Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, eine erhöhte Reinigungsgebühr zu erheben.
7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung
7.1. Der Mieter bzw. die Mieterin und die sie begleitenden Mitreisenden sind gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, so dass Mitbewohner nicht beeinträchtigt werden.
7.2. Das Inventar der Ferienwohnung ist bei Beginn des Mietverhältnisses intakt und vollständig. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Betreuer bzw. dem Vermieter innerhalb von 24 Std. nach Mietbeginn anzuzeigen. Später vorgetragene Mängelrügen werden nicht anerkannt. Bei mangelhafter Reinigung ist dem Betreuungspersonal vor Ort Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
7.3. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter bzw. die Mieterin und die Mitreisenden haften für verursachte Schäden. Diese sind dem Vermieter umgehend anzuzeigen und zu ersetzen. Das gilt auch für Schäden am Wohnungsschlüssel oder Verlust des Schlüssels und die ggf. hohen Kosten der Behebung des Schadens. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
7.4. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie z.B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises, kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Falle nicht.
7.5. Das Rauchen in den Ferienwohnungen ist nicht gestattet. Es wird gebeten, ggf. den Balkon oder die Terrasse zu nutzen.
8 Telefon- und Internetnutzung
8.1. Für die Telefonie gelten die Regelungen für die betr. Ferienwohnung lt. Buchungsbestätigung.
8.2. Sofern die Wohnung WLAN-Zugang hat, erkennen der Mieter bzw. die Mieterin und etwaige Mitreisende mit Einholen der Zugangsdaten die Nutzungsbedingungen an und verpflichten sich, keine Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte oder Datenbankrechte zu verletzen und keine sittenwidrigen Dienste zu nutzen.
8.3. Die Zugangsdaten zum Internet sind sorgfältig zu verwahren und vor unberechtigter Nutzung durch Dritte zu schützen.
9 Haustiere
9.1. Haustiere dürfen - sofern sie in der Wohneinheit gestattet sind - nur im Rahmen der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Regelung (Anzahl und Art der Tiere) mitgebracht werden.
9.2. Der Mieter bzw. die Mieterin haftet für alle Schäden, die durch das mitgebrachte Haustier in der Wohnung oder der Ferienwohnanlage verursacht werden. Diese Schäden sind dem Vermieter umgehend anzuzeigen.
10 Reiserücktritt
10.1 . Ein Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter bzw. die Mieterin ist zulässig und bedarf der Schriftform und Bestätigung durch den Vermieter.
10.2 . Dem Vermieter sind die Mietausfälle in folgender Staffelung zu ersetzen:
-- bis 30. Tag vor Anreise: 20% des Gesamtmietpreises,
-- ab 29. Tag vor Anreise: 90% des Gesamtmietpreises.
10.3 . Der Vermieter ist verpflichtet, sich um Ersatzvermietung zu bemühen und die Einnahmen ggf. anzurechnen.
10.4 . Im Falle des Vertragsrücktritts durch den Vermieter sind die Bedingungen von 7.4 zu unterstellen. In diesem Falle ist der Rücktritt nicht an Fristen gebunden.
11 Haftung des Vermieters
11.1 . Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufsmanns für die vertragsgerechte Bereitstellung und Instandhaltung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle durch Störungen in der Wasser-, Strom- oder Internetversorgung sowie durch Ereignisse und Folgen höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
11.2 . Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.
12 Kurabgabe
12.1 . Der Vermieter ist verpflichtet, die Kurabgaben gemäß der jeweils gültigen Gemeindesatzung zu erheben und abzuführen.
12.2 . Der Mieter bzw. die Mieterin ist verpflichtet, die Kurabgabe entsprechend der Gemeindesatzung zu bezahlen und die Angaben auf den Meldeformularen auf deren Richtigkeit zu überprüfen.
13 Schriftform
Änderungen in diesen AGB bedürfen der Schriftform.
14 Gerichtsstand
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist Gerichtsstand für beide Parteien Marl.
15 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor formulierten Mietbedingungen rechtsungültig sein, wird diese durch die entsprechend gültigen gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen dieser AGB bleiben hierdurch unberührt.